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Beiträge / gemäss Reglement vom 18.04.2008

Art. 8
Für die Leistungen aus diesem Reglement wird ein Versicherungsbeitrag pro Mitglied und Monat erhoben.

Der Versicherungsbeitrag beträgt:


ErwachseneFr. 21.--
JugendlicheFr. 13.--

(bis zum erfüllten 16. Altersjahr)

Die Beiträge für den laufenden Monat sind bis am 25. des Vormonates zu begleichen.

An Mitglieder, die mit Ihren Beiträgen im Rückstand sind, werden allfällige Vergütungen erst ausbezahlt, wenn die ausstehenden Beiträge beglichen sind.

Vorliegendes Reglement wurde an der Generalversammlung vom 18. April 2008 beschlossen. Es bildet einen ergänzenden Bestandteil der Statuten und tritt ab diesem Datum in Kraft. Das Reglement vom 23. April 2004 der Zahnpflegekasse gilt damit als aufgehoben.


Schattdorf, 18. April 2008


                                                                          Zahnpflegekasse


                                                                          Der Präsident                 Die Aktuarin
                                                                          J. Epp                           R. Tresch
                                                                        












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