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© zahnpflegekasse.ch

Leistungen / gemäss Reglement vom 18.04.2008


Art. 1
Die Zahnpflegekasse leistet die reglementarisch festgelegten Versicherungsleistungen an Zahnarzt-, Dentallabor- und Optikerrechnungen (Brillengläser/Linsen).
 
Die Mitglieder haben Anspruch auf folgende Kassenleistungen:

Bei einer Mitgliedschaftsdauer bis zum vollendeten
5 . Mitgliedschaftsjahr 20% des Rechnungsbetrages,
jedoch höchstens Fr. 1'000.-- pro Kalenderjahr.


Ab dem 6. bis zum vollendeten 10. Mitgliedschaftsjahr
beträgt der Anspruch 35 % des Rechnungsbetrages,
jedoch höchstens Fr. 1'500.-- pro Kalenderjahr.


Ab dem 11. Mitgliedschaftsjahr beträgt der Anspruch
45 % des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens
Fr. 2'000.-- pro Kalenderjahr


Art. 2
Von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen sind: Versäumte Sitzungen, Mundhygiene-artikel, Verbrauchsmaterial, Medikamente, Zahnkosmetik, Porto und MwSt. Über weitere Aus-nahmen entscheidet der Vorstand.

Art. 3
Dem Vorstand steht das Recht zu, die in diesem Reglement festgelegten Vergütungen im Falle allzu grosser Belastung einzuschränken.